Unser Leitfaden kann Ihnen als Hilfe dienen, wenn Sie sich selbst weiterführend kümmern möchten. Als langjähriger Bestatter im Aargau wissen wir jedoch, mit wie vielen organisatorischen Angelegenheiten Sie im Trauerfall konfrontiert sind. Sie können deshalb auf unsere Unterstützung in all diesen Angelegenheiten zählen – ein Anruf genügt. Mit grösstem Respekt für die Sorgen und Wünsche Hinterbliebener übernehmen wir die Organisation vor, während und nach der Bestattung. Wir bedanken uns von Herzen für Ihr Vertrauen.
Bei Tod in Folge Krankheit zu Hause
Benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt oder den Hausarzt. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811 oder 117 (Polizei) geben Auskunft. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.
Bei Tod infolge Unfall
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ungedingt die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim
Ein zuständiger Arzt der Klinik stellt den ärztlichen Todesschein aus. Dieser wird vom Spital, Klinik oder dem Wohnheim direkt ans zuständige Bestattungs-/Zivilstandsamt gesendet. Ist dies nicht der Fall, so wird die Todesbescheinigung an die Angehörigen übergeben.
1 | Wer ist zu benachrichtigen?
Die nächsten Angehörige und der Arbeitgeber müssen benachrichtigt werden. Eine Liste mit allen Adressen kann Ihnen helfen, die Übersicht zu bewahren.
Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich baldmöglichst zu benachrichtigen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und bringen Sie zum Gespräch folgende Unterlagen mit:
Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:
2 | Welche Fragen kann ich mit dem Bestattungsamt klären?
Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
Ort und Zeit der Bestattung
Ort und Zeit der Abdankung
Art und Lage des Grabes
3 | Wir helfen Ihnen gerne bei:
Vor der Bestattung
Ort der Aufbahrung
Wie nehmen wir Abschied, Trauerrituale
Erstellen und Versand der Todesanzeigen
Aufgabe der Todesanzeige in der Lokalzeitung
Dekoration bei der Abdankung, z. B.: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements, Kränze, Kerzen, Engel, Bilder und weitere Gegenstände gemäss persönlicher Besprechung
Nach der Bestattung
Erstellen und Versand der Danksagungen
Aufgabe der Danksagung in der Lokalzeitung
4 | An was muss ich sonst noch denken?
Vor der Bestattung
Reservation des Restaurants für das Leidmahl
Nach der Bestattung
Organisation der Grabpflege
Auswählen des Grabsteins
Abmeldungen bei Krankenkasse, allfälliger Unfall- und Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz *
* Fordern Sie einen Auszug aus dem Todesregister beim Zivilstandsamt des Sterbeortes an. Dieser wird zum Abmelden von Krankenkasse, für Arbeitgeber, Pensionskasse usw. verwendet und darf kopiert werden.
Adresse
Bestattungsinstitut KOCH GmbH
Rummelstrasse 1
5610 Wohlen AG
Rechtliches